Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde um zwei Monate verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 31. März 2021 beantragen.
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde um drei Monate bis zum 30. April 2021 verlängert.
Information vom 15.03.2021
Hinweis zur Überbrückungshilfe III:
Der Bund hat die Abschlagszahlungen der Corona-Hilfen für Soloselbstständige und Unternehmen wieder aufgenommen.
Link zur offiziellen Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie