Die Bundessteuerberaterkammer hat uns soeben informiert, dass sich die Große Koalition auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 geeinigt hat. Die Abgabe soll demnach bis zum 31. August 2021 möglich sein.
Information vom 18.12.2020
News: Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen 2019
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Information vom 30.12.2020
News: Dezemberhilfe der totale Wahnsinn
Der totale Wahnsinn. Unternehmen die vom Lockdown aufgrund der Verfügung vom 13.12.2020 betroffen sind, erhalten keine Dezemberhilfe!
Diese Unternehmen erhalten lediglich Überbrückungshilfe III. Das stellt unserer Meinung nach eine Ungleichbehandlung dar, denn der Einzelhandel oder Frisöre bekommen damit keine Dezemberhilfe, sondern voraussichtlich nur Überbrückungshilfe III. Siehe hierzu auch die Ausführungen von Prof. Dr. Jahn (IHK Würzburg).
Information vom 23.12.2020
News: Dezemberhilfe
Dezemberhilfe nun möglich! Seit ca. 17 Uhr. Erster Antrag bereits übermittelt.
Information vom 30.12.2020
News: Novemberhilfe Anträge und Abschlagszahlungen von 50% bis max. TEUR 10 laufen derzeit ohne große Probleme
Information vom 30.12.2020
Hinweis zur Überbrückungshilfe Phase III:
Technisch ist es noch nicht möglich einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Information vom 16.12.2020
Hinweis zur Überbrückungshilfe Phase II:
Technisch ist es nun möglich die entsprechenden Anträge auf den Weg zu bringen. Doch wir möchten aufgrund unserer Erfahrung mitteilen, dass wir eine gewisse "Etablierungsphase" abwarten sollten, denn die "Kinderkrankheiten" des technischen Portals sollten zunächst abgestellt werden. Auch ergeben sich immer wieder Neuerungen bezüglich der Antragsvoraussetzungen. Ebenfalls wäre ratsam, hier die Dezemberbuchhaltung abzuwarten. Auch hier bleiben wir für Sie am Ball.
Information vom 16.12.2020
Hinweis zur Überbrückungshilfe Phase II:
Technisch ist es nun möglich die entsprechenden Anträge auf den Weg zu bringen.Doch wir möchten aufgrund unserer Erfahrung mitteilen, dass wir eine gewisse "Etablierungsphase" abwarten sollten, denn die "Kinderkrankheiten" des technischen Portals sollten zunächst abgestellt werden. Auch ergeben sich immer wieder Neuerungen bezüglich der Antragsvoraussetzungen. Auch hier bleiben wir für Sie am Ball.
Aktuell: 28.11.2020 Anträge für Überbrückungshilfe II können nun gestellt werden:
Endlich ist es soweit!
Unternehmen können nun die Überbrückungshilfen II für den Förderzeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni – August) an. Die Antragsfrist endet am 31.12.2020. Es werden einige Änderungen am Programm vorgenommen:
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder - einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder - einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge vom 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet - 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten) - 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und - 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch)
Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
Bei der Schlussabrechnungen sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie bei Phase I erfolgt die Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt).
Überbrückungshilfe II - Antragsfrist bis 31. Januar 2021 verlängert
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Un-ternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 31. Januar 2021 beantragen.